Der "Sonder" in Stein AR, wo Freie Bauern seit der Völkerwanderung aushielten (von: Sonderrecht. Ausserdem heute gutes Restaurant!)
Moment, das ist wichtig

Das Ende der Souveränität durch Unterwerfung unter EU
Bundesrat Cassis hat das anstehende Abkommen mit der EU mit einer krassen Lüge eingeleitet: Es sei «Ein Handelsabkommen, nicht mehr und nicht weniger» (Tagesanzeiger 13.06.2025). Und – es stärke die Unabhängigkeit der Schweiz. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Eine erste Lektüre:
Die «dynamische Uebernahme» des EU-Rechts ist festgeschrieben, und erstmals sogar werden EU-Rechtssetzungen direkt in das Schweizer Recht geschrieben, ohne den bisherigen, ausdrücklichen Nachvollzug, von Fall zu Fall. Das heisst, alles bisherige Binnenmarktrecht und grosse Teile des Arbeits- und Sozialrechts müssen übernommen werden, insbesondere alle betreffenden bisherigen Entscheide des EU-Gerichtshofs, als sei man schon immer Mitglied gewesen, sowie alles künftige diesbezügliche Recht, ohne dass man weiss, was es sein wird.
Es gibt keinen «Handelsvertrag» der solche einseitige Rechtsübernahme des Handelspartners vorsieht.
Das letzte Wort hat in der Interpretation und im «Schiedsgericht» immer der Europäische Gerichtshof. Dieser treibt seit 60 Jahren alle Fälle dem «immer grösseren Zusammenschluss» zu. Jeden Monat klagt die EU-Kommission viele Mitgliedstaaten wegen grösserer oder bagatellartiger «Verletzungen» beim EuGH ein, allein diesen Juni elf Staaten. Die Schweiz hätte dies ebenfalls häufig zu erwarten.
Die Verträge hängen als Paket zusammen: werden die Schweiz und die EU bezüglich eines Abkommens nicht einig, und fügt sich die Schweiz dem EuGH nicht, kann die EU Sanktionen aus allen anderen Abkommen ergreifen.
Die Schweiz muss einen Tribut von einer halben Milliarde jährlich für diesen Vertrag zahlen (obwohl sie der EU schon heute mehr abkauft als diese uns).
Es gibt keinen «Handelsvertrag» der solche Zahlungen vorsieht.
Die Schweiz muss sich verpflichten, alle Meinungsverschiedenheiten dem Schiedsgericht und damit dem EuGH vorzulegen – damit zwingt die EU die Schweiz zu einem Teilaustritt aus der Welthandelsorganisation und ihrer neutralen Streitschlichtung.
Die Einwanderungsrechte werden deutlich ausgedehnt: nach 5 Jahren Anwesenheit gilt ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht (sogar für Arbeitslose, und während 6 Monaten Sozialhilfebezug). Dann aber haben Kinder, Enkel, Eltern, Grosseltern dieses Einwanderers volles Nachzugsrecht, sogar Onkel und Cousins, wenn der Einwanderer für die aufkommt (wie es mit diesen nach Jahren aussieht, wagt man nicht zu denken). Konkubinatspartner können ebenfalls kommen. Sowie spiegelbildlich alle diese Verwandten des Ehepartners. Ein EU-Bürgerrecht für diese Nachgezogenen ist unnötig (also ganz Nordafrika, Türkei, Syrien etc.). Ebenso Aeltere, die sich dann hier vorzeitig pensionieren lassen. Kritiker sprechen von offenen Türen für Grossfamilien und letztlich auch für Sozialhilfebezüger. Seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative verbietet Art. 121a der Verfassung, solche Verträge abzuschliessen. Das juristische Gewissen des Bundesrat meldet sich nicht. Diese drastisch erweiterten Zuzugsrechts entsprechen grösstenteils der EU-Unionsbürgerrichtlinie (heute und dynamisch in alle Zukunft).
Und materiell gesehen: nur schon die Richtlinien (Gesetze) der EU seit etwa 5 Jahren zwingen die Firmen in Korsette jährlicher Berichterstattung (1144 Punkte in der Nachhaltigkeits-RL), der Nachverfolgung bezüglich Arbeitsbedingungen, Rohstoffen, Umwelt in den Lieferketten, der Pflicht der Firmen, alles zur Reparatur zurückzunehmen; in der Digital-RL wird engste Ueberwachung, allenfalls inhaltliche Aufsicht eintreten, etc. Alles ist äusserst bürokratielastig – auch in den Firmen selbst, um zu antworten. Kleine Firmen als Zulieferer entgehen dem nicht, trotz Grössenschwellen, denn die einkaufenden Grossfirmen werden zur Sicherheit alle diese Berichtspunkte bis ins Gewerbe durchsetzen. Sodann gibt Mario Draghi in seinem kürzlichen Rapport selbst zu, dass die EU-Bürokratie würgt und kostet. Das zwangsweise angeheftete Flaschendeckelchen ist der i-Punkt auf all dem.
Alle diese schikanösen Richtlinien tragen im Titel schon «von Bedeutung für den EWR» - also verpflichtend dann auch für die Schweiz, wenn nicht gar der ganze Wust aller bestehenden Rechtssätze der EU und Gerichtsentscheide pauschal zu übernehmen ist.
Es ist ein Unterwerfungsvertrag, wie es kein «Handelsvertrag» der Welt oder der Geschichte vorsah. Die Schweiz gibt nach 730 Jahren Eigenleben die Souveränität ab. Das Gerangel um kleinliche Vorteile fällt demgegenüber ins Leere.
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PS zur sogenannten "Schwierigkeit, die Texte zu lesen": diese obigen Punkte sind nicht in den 2000 Seiten Text verborgen, sondern in jedem Teilabkommen als "Institutionelles Protokoll" eingesetzt, insbesondere in dessen Art. 5
Man kommt hier dazu:
- europa.eda.admin.ch
- Bundesrat heisst Abkommen mit EU gut und eröffnet die Vernehmlassung
- dort stehen alle sektoralen Abkommen aufgeführt, und in den ersten vier findet sich jeweils das "Institutionelle Protokoll" mit seinem Art. 5
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